Die Kfz-Versicherung hat mir gekündigt – was mache ich jetzt?
Liegt ein Kündigungsschreiben der Kfz-Versicherung im Briefkasten, ist das nicht selten eine Hiobsbotschaft für den Versicherungsnehmer. Mit der Kündigung unterrichtet die Kfz-Versicherung schließlich auch direkt die Straßenverkehrsbehörde über ihren Austritt zum genannten Zeitpunkt und die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt, wenn keine neue Kfz-Versicherung vorgewiesen wird. Für Menschen mit Schulden und einer schlechten Bonität bei der Schufa beginnt jetzt häufig die Phase der Unsicherheit und Angst. Aber können Kfz-Versicherungen einfach kündigen und wie geht ein Autofahrer nun vor?
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Eine Kündigung der Kfz-Versicherung ist möglich – mit Einschränkungen
Viele Kündigungen der Kfz-Versicherung sind Änderungskündigungen. Die bisherigen Tarife werden aufgelöst und der Kunde erhält ein neues Angebot. Doch auch bei den beliebten Kaskoversicherungen kann es zu einer Kündigung kommen, die das Vertragsverhältnis zuerst einmal völlig aufhebt. Jede Kfz-Versicherung hat, wie auch der Vertragsnehmer, das Recht, den Vertrag aufzulösen:
• Ablauf – zum Ablauf das jeweiligen Versicherungsjahres dürfen Versicherungen und Kunden den Vertrag stets auflösen. Viele Kunden nutzen diese Gelegenheit, um einen Wechsel der Kfz-Versicherung trotz Schufa vorzunehmen.
• Schadensausgleich – ein regulierter Schaden stellt einen Sonderkündigungsgrund dar. Auch hier können beide Seiten den Versicherungsvertrag kündigen. Die Frist beginnt mit der Kenntnis der Schadensregulierung. Gerade bei der wiederholten Nutzung der Kaskoversicherung ist diese Kündigung durch die Kfz-Versicherung häufig.
• Preisanpassung – Kunden und Versicherer dürfen diese zur Sonderkündigung nutzen. Kunden jedoch nur, wenn die Anpassung nicht durch sie erfolgt ist. Eine schlechtere Schadensfreiheitsklasse durch einen Unfall oder der Umzug in eine teurere Regionalklasse verhindern das Kündigungsrecht.
• Betrug – sollte sich nachweislich herausgestellt haben, dass ein Versicherungsnehmer die Kfz-Versicherung geprellt hat oder dies vorhatte, so ist das ein absoluter Kündigungsgrund. Gerade bei den Kaskoversicherungen ist dieses Verhalten nicht so selten.
• Zahlungsverzug – kommt der Versicherungsnehmer seiner Zahlungspflicht nicht nach, kann die Kfz-Versicherung den Vertrag nicht nur ruhend stellen und indes nur für Haftpflichtschäden aufkommen, sondern den Vertrag auch auflösen. Sie muss aber die Basisvariante der Haftpflichtversicherung anbieten.
Eine vollständige Kündigung samt Rauswurf aus der Versicherungsgesellschaft ist nicht oder nur sehr schwer möglich. Kfz-Versicherungen unterliegen der Versicherungspflicht, sodass auch gekündigten Kunden mindestens die Haftpflichtversicherung angeboten werden muss. Die einzige Ausnahme bildet der Versicherungsbetrug: Keine Gesellschaft ist dazu verpflichtet, einen Kunden weiterhin zu dulden, der nachweislich betrogen hat.
Die Kaskoversicherung hat mir gekündigt – warum?
Trotz oder gerade wegen einer schlechten Bonität bei der Schufa greifen viele Autofahrer auf die Kaskoversicherung zurück. Sie deckt neben den Haftpflichtschäden auch Schäden am eigenen Fahrzeug ab und zahlt, im Falle der Vollkasko, selbst eigene Unfallschäden nach einem verschuldeten Unfall. Doch während eine Kfz-Haftpflicht kaum oder nur unter schweren Bedingungen kündbar ist, darf jede Gesellschaft hingehen und den Kaskovertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt auflösen – mit Hinweis auf eine mögliche Haftpflichtversicherung. Für Autofahrer ist das ein Schock und oft kommt die Frage auf, weshalb die Kündigung erfolgte. Einige Gründe werden hier genannt:
• Anpassung – es kann sich um eine schlichte Änderungskündigung handeln. Der alte Tarif ist nicht mehr verfügbar, im Zuge der Änderungskündigung erhält der Autofahrer die Möglichkeit, in einen neuen Kaskotarif zu wechseln. Diese Kündigungen werden meist parallel zum Ablauf des Vertragsjahrs durchgeführt.
• Inanspruchnahme – eine Kfz-Versicherung mit Kaskoschutz ist zur Nutzung da. Das stimmt, doch nicht unbedingt aus Sicht der Versicherungsgesellschaften. Wer immer wieder auf seine Kaskoversicherung zurückgreift, muss mit einer Auflösung des Vertrags rechnen. Sprich: Der Kunde wird der Kfz-Versicherung zu teuer.
Auch ein Fahrzeugwechsel kann dazu führen, dass eine Kaskoversicherung nicht mehr erhältlich ist. Grundsätzlich beendet der Fahrzeugwechsel ohnehin den bisherigen Versicherungsvertrag, doch glaubt die Gesellschaft, dass vom neuen Fahrzeug erhöhte Schadenskosten ausgehen, so kann sie den Abschluss einer neuen Kaskoversicherung verweigern – und auf die Kfz-Haftpflicht hinweisen.
Neue Kaskoversicherung trotz Kündigung und Schufa
Mit negativen Einträgen in der Schufa scheint es ohnehin komplizierter zu sein, eine Kfz-Versicherung mit Kaskoschutz zu finden. Das glauben zumindest viele Autofahrer, unserer Erfahrung nach ist diese Annahme falsch. Trotz schlechter Schufa ist der Abschluss einer Kfz-Kaskoversicherung möglich und gängig. Ablehnungen berufen sich ohnehin selten auf die Bonität, sondern auf das bisherige Verhalten des potenziellen Kunden. Daher möchten wir jedem Autofahrer raten, achtsam mit seinen Kaskoverträgen umzugehen:
• Schadensmeldungen – welche Schäden von der Versicherung reguliert werden, ist klar geregelt. Doch nicht alle Schäden sollten über die Kfz-Versicherung trotz Schufa laufen. Experten raten gezielt dazu, erst Schäden ab einem hohen dreistelligen, wenn nicht gar unterem vierstelligen Betrag zu melden. Alle Schäden, die sich im Rahmen der Selbstbeteiligung bewegen, werden gar nicht gemeldet.
• Seltene Meldungen – natürlich dürfen Kaskoschäden gemeldet werden, auch die, die hohe Kosten verursachen. Es ist alles eine Frage der Häufigkeit. Wer beispielsweise zehn Jahre lang eine Kaskoversicherung hatte, nun mit Vollkaskoschutz einen Unfall verursachte, darf und sollte diese Kaskoschäden melden. Wer hingegen in den letzten Jahren schon mehrfach Steinschläge, Glasbruch und Hagelschäden von der Versicherung hat bezahlen lassen, muss aufpassen.
• Weitergabe – bei einer neuen Kaskoversicherung muss der Kunde angegeben, bei welcher Kfz-Versicherung er bislang war und ob es zu einer Kündigung kam. Auch ohne diese Angabe ist davon auszugehen, dass sich Kfz-Versicherungen untereinander austauschen. Schwarze Schafe und Dauermelder sind den Gesellschaften bekannt und werden abgelehnt.
Trotz allem ist es möglich, auch nach einer Kündigung und mit schlechter Bonität eine neue Kfz-Kaskoversicherung zu erhalten. Eventuell ist ein wenig Geduld gefragt, ganz ohne eine Autoversicherung steht allerdings kein Kunde da. Mindestens die Kfz-Haftpflicht muss jedem Autobesitzer angeboten werden.
Die Chancen auf eine Kaskoversicherung trotz Kündigung und Schufa erhöhen
Durch den auf unserer Seite verfügbaren Vergleich der Kfz-Versicherungen können sich Autofahrer leicht einen Überblick über günstige und gute Kaskoversicherungen verschaffen. Die Chancen auf einen positiven Abschluss trotz Einträgen in der Schufa und Kündigung durch die Altversicherung lassen sich jedoch erhöhen:
• Lange Vorauszahlung – wer die neue Kfz-Versicherung halbjährlich oder gar jährlich bezahlt, wird aufgrund von Einträgen in der Schufa und einer vermuteten schlechten Bonität ohnehin nicht abgelehnt. Gerade die jährliche Zahlweise spart nicht nur Kosten, sie nimmt der Gesellschaft auch jeglichen Wind aus den Segeln, dass der Kunde nicht zahlen könnte.
• Höhere Selbstbeteiligung – im Rahmen der Selbstbeteiligung muss jeder Kunde für Kaskoschäden und Haftpflichtschäden aufkommen. Wer eine höhere Selbstbeteiligung wählt, nimmt die Kfz-Versicherung also partiell aus der Pflicht. Doch Vorsicht: Die Selbstbeteiligung muss immer gezahlt werden, meist direkt an die Werkstätten. Ist das Geld nicht vorhanden, darf die Werkstatt den Wagen einbehalten.
• Werkstattbindung – auch hierdurch spart die Kfz-Versicherung, denn die Verträge mit Vertragswerkstätten sehen geringere Gebühren vor. Der Kunde spart der Versicherung also Geld, wenn er in die Bindung einwilligt.
Doch gerade nach einer Kündigung wegen häufiger Nutzung der Kaskoversicherung sollte ein Umdenken stattfinden. Ständige Schadensmeldungen sieht keine Versicherung gerne, in keinem Bereich.
Trotz Kündigung und Schufa eine Kaskoversicherung finden
Unser Tarifvergleich der Kfz-Versicherungen bietet auch Autofahrern die Chance auf eine gute und günstige Kfz-Versicherung, wenn sie zuvor gekündigt wurden. Allerdings sollten im Vergleich und der sich anschließenden Versicherungsanfrage unbedingt korrekte Angaben getätigt werden. Das Verschweigen der Kündigung kann zu einem nachträglichen Ausschluss führen. Unserer Erfahrung nach spielen die Schufa und eine schlechte Bonität nur wenig in die Suche einer Kfz-Kaskoversicherung hinein, weshalb wir jedem Interessenten raten, noch heute unseren unverbindlichen Kfz-Versicherungsvergleich durchzuführen. Wer weiß, vielleicht wird direkt ein Favorit gefunden und die Versicherungsbestätigung ist schon morgen da.